Kosten
Seit dem 1. August 2026 gelten im Kanton Luzern kantonal einheitliche Regelungen für Betreuungsgutscheine. Grundlage ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG). Jede Luzerner Gemeinde ist nun verpflichtet, dieses System anzubieten. Die Abwicklung erfolgt digital über die neue Plattform KiBeLU via das kantonale Portal my.lu.ch.